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Graphenoxid hat sich in kürzester Zeit eine Position unter den kontroversesten Stoffen gesichert. Bei den einen gilt die mit Sauerstoff angereicherte einatomige Lage von Kohlenstoff als hoch toxisch, andere sehen das 2D Nanomaterial als das futuristische Material schlechthin und wollen es gar für medizinische Zwecke nutzen oder der Nahrung beimengen.Manche
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Betreff: PA RUTTER OLG Graz Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils in der Causa Regenbogenflagge ist Watsche für “Politurteile”, SPÖ Kärnten und LH Kaiser
Utl. Große juristische „Watsche“ gegen die SPÖ und Landeshauptmann Kärnten, die Auslöser dieses „Politprozesses“ waren.
Mit dem Urteil vom 2.9.2021 des Oberlandesgerichts in Graz wurde das erstinstanzliche Urteil bezüglich Verhetzung in der Causa „Regenbogenflagge“ des Landesgerichts Kärnten vollinhaltlich aufgehoben. Das Verfahren wurde an die erste Instanz zurückverwiesen.
Der Argumentation der Rutter vertretenden Rechtsanwaltskanzlei Dr. Drexler (Wien) wurde in allen juristischen Punkten rechtgegeben. Darüber hinaus wies der Richtersenat in seiner Begründung explizit auf das Menschenrecht zur freien Meinungsäußerung sowie auf die inhaltliche Tatsache hin, dass es Unterschiede zwischen einer Regenbogenflagge (als Symbol der Homosexuellenbewegung) mit Symbol und einer regenbogenähnlichen Flagge mit Fremdsymbolik gibt.
Martin Rutter dazu: „Wenn eine Regenbogenflagge mit darauf angebrachtem Fremdsymbol eine Regenbogenflagge als Symbol der Homosexuellen wäre, dann wäre eine Österreichflagge mit einer riesigen Banane drauf ein Symbol des österreichischen Staates. Da das Eine nicht der Fall ist, kann auch das Andere nicht der Fall sein.“
Martin Rutter an die Medienberichterstattung des Ersturteils: „Ich freue mich über die zukünftige großartige finanzielle Unterstützung für meine Sache durch jene Medien, die sich sehr bald wegen vielfacher Falschberichterstattung und Schädigung meiner Person rund um das erstinstanzlich aufgehobene Urteil vor Gericht rechtfertigen werden müssen. Ich danke gleichzeitig allen Medienvertretern, die sich nicht der politischen Korrektheit, sondern der inhaltlichen Genauigkeit verpflichtet fühlen.
Am 4.Oktober um 14.15 findet am Landesgericht Kärnten eine erneute Verhandlung statt, Martin Rutter dazu: „Ich gehe ohne Maulkorb und rechne weiterhin wie vor dem (nun aufgehobenen) “Politurteil” mit einem klaren Freispruch.“
Anhang: Urteil des Oberlandesgerichts zum „Politurteil“ der ersten Instanz vom Landesgericht Kärnten am 10.3.2021 von Richterin Roßmann.
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