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Impfzwang durch die Hintertür?!

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Die Gefahr ist noch nicht vorbei.
“Achtung der Würde”: gestrichen. “Menschenrechte”: gestrichen. “Grundfreiheiten von Personen”: gestrichen. Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO machen nicht nur klar, was uns erwartet. Sie zeigen auch deutlich, welchen Stellenwert wir in den Augen der Elite haben. Nicht mehr und nicht weniger als Versuchsstiere.


EU gibt WHO rechtsverbindliche Macht im Falle einer Pandemie.


Viele derjenigen, die zukünftige, menschenrechtsverletzende Maßnahmen von WHO und EU befürchten, blicken besorgt Richtung Pandemievertrag.
Eine kurze Googlesuche mit dem obligatorischen Faktencheck “Verschwörungsmythen zum Pandemievertrag” soll beruhigen. Man verweist (am 18. Juni 2023) auf den aktuellen Entwurf, der laut Faktencheckern keinerlei Anzeichen für Bedenkliches beinhaltet.
Die WHO könne nicht in die Souveränität von Staaten eingreifen, weil diese die final ausgehandelten Regeln erst ratifizieren müssten. (Endergebnis für uns das Gleiche) Auch welche persönlichen Daten gesammelt werden, obliege allein den Staaten. Impfzwang oder Impfpflicht – ah geh! Es ginge der WHO nur um eine “gerechte Verteilung” der Impfstoffe. Kurz gesagt:
Stimmen die Staaten den Regelungen also zu, gelten sie.

Neben dem Pandemievertrag gibt es noch ein weiteres Abkommen, das EU und WHO zurzeit aushandeln, die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
Hier ist bereits jetzt von gravierenden Eingriffen die Rede. Nicht nur das – die EU hat zugestimmt, dafür zu sorgen, dass die von der WHO gewünschten “Gesundheitsmaßnahmen” eingehalten werden. Besonders prekär: es handelt sich um eine rechtsverbindliche Abmachung, deren Konditionen bis 2024 genau ausgearbeitet werden sollen.

Zitat aus der VERORDNUNG (EU) 2022/2371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022, Seite 31

“(23) Mit dem Beschluss […] vom 1. Dezember 2021 […] soll ein globaler Prozess für ein Übereinkommen, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument der WHO zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion eingeleitet werden. […] Die Union wird mit der WHO und ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein neues rechtsverbindliches Instrument zu entwickeln, das die IGV ergänzt […]”


Als Rechtfertigung wird u.a. natürlich die Pandemie-Übung “Event 201” und alles, das daraufhin weltweit kommuniziert wurde, genommen (Seite 29 EU-Verordnung 022/2371).

“(15) Aufbauend auf den Lehren, die aus der COVID-19-Pandemie gezogen wurden, sollte diese Verordnung ein stärkeres Mandat zur Koordination auf Unionsebene schaffen. […] rechtzeitige Entwicklung, Bevorratung und gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates (8) ermöglichen.”


Die Würde des Menschen ist nicht mehr unantastbar.
(IGV Stand 2005 und neuer Vorschlag)

Eine der ersten Änderungen im Dokument hält eingangs fest, was als Gesundheitsprodukt gelten soll (Article 1, Seite 2):

„’Gesundheitsprodukte’ umfassen Medikamente, Impfstoffe, medizinische Geräte, Diagnostika, Hilfsmittel, Zell- und genbasierte Therapien sowie andere Gesundheitstechnologien [u.a.]”


Als nächstes sticht die Streichung von non-binding (nicht verbindlich) ins Auge (auch Seite 2).



Extrem bedenklich ist die Streichung von “Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen” (Article 3, Seite 3). Wäre die Freiheit oder das Recht, kein schädliches Produkt konsumieren zu wollen, damit hinfällig?
Dafür gibt es jetzt “Equity (nicht zu verwechseln mit Equality), Inklusivität, Kohärenz und Integration”. (Das links-ideologische Kunstwort Equity lässt sich schwer ins Deutsche übersetzen. Im Endeffekt bedeutet es, dass jeder die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten hat. Z.B., gibt es in einer Schulklasse schlechtere und bessere Schüler, muss trotzdem Gleichheit beim Ergebnis herrschen. Der kleinste gemeinsame Nenner ist also der schlechteste Schüler der Klasse.)

Die WHO möchte es sich auch einfacher machen, ihre gewünschten Maßnahmen auf die Bevölkerung loszulassen. In Zukunft muss die WHO nicht mehr mit Ach und Krach eine Pandemie ins Gesundheitsgeschehen hineininterpretieren, schon das Potential einer Gefahr reicht aus.
So erklärt Article 2 (Seite 3), dass die Vorschriften, die “verhindern”, “schützen”, “vorbereiten” und “kontrollieren” sollen, bereits bei Risiken mit potenzieller Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit greifen.
Besonders interessant ist, wie die Worte “Risiko für die öffentliche Gesundheit” (public health risk) gestrichen wurden, und es nun “ALLE Risiken mit einem Potential, die öffentliche Gesundheit zu beeinträchtigen” heißt. Nicht nur, dass bereits ein angebliches Potential ausreicht, “alle Risiken” impliziert auch Dinge abseits der angeblichen Ansteckungsgefahr, Z.B. Panik-Erzählungen über Hitze oder Klimawandel.

Auch der WHO-Generaldirektor erhält die Macht, einen internationalen Gesundheitsnotstand bereits aufgrund eines Potentials auszurufen. (siehe Article 12, Seite 9) Eine Zustimmung des betroffenen Staates hält die WHO nicht mehr für nötig, denn diese Passage wurde auch gestrichen.


Menschenverachtende Maßnahmen.
Article 18 (Seite 16) offenbart, was für uns am Programm steht:

“Empfehlungen der WHO können folgende Ratschläge in Bezug auf Personen beinhalten:
– […] Überprüfung von Nachweisen einer ärztlichen Untersuchung und etwaiger Laboranalysen;
Verlangen von ärztlichen Untersuchungen;
Überprüfung des Impfnachweises oder einer anderen Prophylaxe;
Benötigen einer Impfung oder anderen Prophylaxe;
Verdächtige Personen unter öffentliche Gesundheitsüberwachung stellen;
Quarantäne oder andere Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;
– Bei Bedarf Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen;
Rückverfolgung von Kontakten verdächtiger oder betroffener Personen;
Einreiseverweigerung für verdächtige und betroffene Personen;
Einreiseverweigerung für nicht betroffenen Personen in die betroffenen Gebiete; Und
Einführung von Ausgangskontrollen und/oder Beschränkungen für Personen aus betroffenen Gebieten.”


Für alle, die den Wahnsinn ab 2020 schon verdrängen konnten, die obigen Zeilen bringen ihn mit aller Wucht zurück. Und auch zur Erinnerung: all die drakonischen Maßnahmen fanden in einer Zeit statt, in der laut offizieller Darstellung die Grippe eine Pause einlegte.

Quelle Flu News Europe, auch hier eine Vergleichsmöglichkeit




Article 23 (Seite 17 und 18) in den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften rückt ein besonderes Augenmerk auf Reisende, u.a.:

“Dokumente mit Informationen für einen Labortest in digitaler oder physischer Form, einschließlich von Dokumenten, die Informationen zu einem Labortest auf einen Krankheitserreger und/oder Informationen zur Impfung gegen eine Krankheit enthalten […]”


Wie zu erwarten betont Punkt 23.6 , dass Daten in elektronischer Form besser wären, da sie nicht so leicht zu fälschen sind.
Interessant für Faktenchecker, die behaupten, dass keine persönlichen Daten weitergegeben werden, ist u.a. Article 45 (Seite 25), laut dem personenbezogene Daten sowohl an die WHO als auch an die verschiedenen Vertragsstaaten der EU gehen können.

Ebenfalls
keine Überraschung ist, dass die Redefreiheit weiter eingeschränkt werden soll.
So tönt die EU selbstbewusst, dass sie ihre Kapazitäten, weltweit sogenannte Desinformation zu bekämpfen, stärken wird (siehe Anhang auf Seite 36).
Denn was Wahrheit, Lüge oder Fakt und Fiktion ist, bestimmen eben diejenigen, die das Sagen haben. Genau wie Sieger eines Krieges die Geschichte schreiben.


Klinische Prüfungen in der EU.
EU und WHO arbeiten auf Hochtouren, wenn es um die Kontrolle über unsere Körper geht. Denn es gibt eine weitere Änderung, die jeder kennen sollte: den Ablauf von klinischen Prüfungen.

Das ist deswegen besonders interessant, weil wir gerade erst eine klinische Prüfung im großen Stil erlebt haben. Und zwar die weltweite Impfkampagne mit den Corona-Spritzen, siehe u.a. Pfizer.


Quelle: Pfizer

So schreibt das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
“Die Art und Weise, wie klinische Prüfungen in der Europäische Union (EU) durchgeführt werden, hat sich erheblich geändert, seit die Verordnung über klinische Prüfungen (Verordnung (EU) Nr. 536/2014) am 31.01.2022 in Kraft getreten ist. “


Ins Auge fällt die Frage, ob es für Prüfungen mit gentechnisch veränderten Organismen in Bezug auf Gefahren für die Gesundheit nicht betroffener Personen und die Umwelt zukünftig keine Meldeverpflichtungen mehr gibt.
Es wird auf Paragraph 40 des Arzneimittelgesetzes verwiesen:

“1) Der Sponsor ist verpflichtet, für Prüfungsteilnehmer eine Personenschadenversicherung abzuschließen, die unabhängig vom Verschulden (§ 1295 ABGB) alle Schäden, die an Leben und Gesundheit des Prüfungsteilnehmers durch die an ihm durchgeführten Maßnahmen der klinischen Prüfung verursacht werden, mit Ausnahme von Schäden auf Grund von Veränderungen des Erbmaterials in Zellen der Keimbahn, abdeckt.”

Schäden, die aufgrund von Veränderungen des Erbmaterials verursacht wurden, brauchen also zukünftig nicht nur keine Meldung, sie werden auch nicht versichert.

Passage (4) zeigt, dass der Sponsor auch gleichzeitig der Prüfer sein kann. Und dass, obwohl der Prüfer alle ernsten Nebenwirkungen dem Sponsor melden sollte.

Verordnung (EU) Nr. 536/2014):
“Damit der Sponsor alle potenziell relevanten Sicherheitsinformationen bewerten kann, sollte ihm der Prüfer grundsätzlich alle schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse melden.


Doch auch wenn Sponsor und Prüfer unterschiedliche Personen sein sollten, hat der Sponsor ein Interesse an negativen Ergebnissen? Fraglich.
Prinzipiell wird im langen Rechtstext der EU-Regulierung nicht ein einziges Mal das Wort „muss“ im Zusammenhang mit der Sicherheit des Prüfungsteilnehmers erwähnt, der Konjunktiv “sollte” scheint ausreichend.


Pfizer führt übrigens momentan klinische Studien zu ihrem sogenannten Impfprodukt durch, darunter auch nichtinterventionelle Studien (in der Regel bei bereits zugelassenen Medikamenten, die Meldepflicht für laufende oder beendete nichtinter. Studien wurde am 7.10.2022 aufgehoben) und “Low-interventional” Studien.

Pfizers RISK MANAGEMENT PLAN COMIRNATY (Stand Nov. 2022):
* Um die Sicherheit, Effizienz und AESI (Adverse Events of Special Interest) zu überprüfen. (Non-interventional, Seite 136)

* Um die Auswirkungen auf Schwangere abschätzen zu können. (Non-interventional, Seite 137)

* Um über einen Zeitraum von 5 Jahren zu sehen, wie es um Lebensqualität von Kindern und jungen Menschen bestellt ist, die an akuter Myocarditis nach Vergabe der Spritzen leiden (Low-interventional, Seite 137)


Ja, jetzt, nachdem Millionen von Menschen die Spritzen erhalten haben, ist der beste Zeitpunkt die Sicherheit zu “prüfen”. Kein Wunder, bei einem derartigen “Sicherheitsstandard” von Pfizer:





Quelle Pfizer RISK MANAGEMENT PLAN

Und tatsächlich, laut WHO-Verordnung von 2005 sind karzinogene und genotoxische Studien bei Impfungen nicht erforderlich (Siehe Seite 50, Abschnitt 4.2.3 und hier, falls PDF nicht mehr vorhanden). Die Sicherheitspharmakologie (Seite 51) muss dann berücksichtigt werden, wenn klar ist, dass die Impfung nicht nur das sogenannte Immunsystem beeinträchtigt, was wohl der Grund ist, warum sich Pfizer scheinbar jetzt bequemt, sie durchzuführen. Übrigens muss laut WHO auch nicht die tödliche Dosis bestimmt werden (Seite 46).


Selbstverständlich zählt auch Langzeitbeobachtung nicht zum Sicherheitsstandard von Pfizer:
“Langzeitfolgen des Produkts sind nicht bekannt.” (Siehe Comirnaty Risk Management Plan Seiten 113 & 178 (Version Nov. 2022) und Seite 192 (Version von Juni 2023).
Schützen uns Österreichs Gesetze vor so gefährlichen Studien?

Das österreichische Arzneimittelgesetz.
Auch hier finden sich massive Veränderungen im Abschnitt “klinische Prüfung”.


Gestrichen wurde (siehe Textgegenüberstellung Seite 8 von 48):
[…] um bei dem Patienten, an dem die klinische Prüfung durchgeführt werden soll, die Krankheit oder deren Verlauf zu erkennen, sie zu heilen oder zu lindern oder ihn vor weiteren Krankheiten zu schützen.

Stattdessen verweist man auf EU-Verordnung Nr. 536/2014, in der das das Wort “Heilung“ oder “heilen“ nicht vorkommt. Zumindest erwähnt man „lindern“ einmal bei klinischen Prüfungen in Notfällen (Seite 34).


Dafür beschreibt die neue Fassung des österreichischen Arzneimittelgesetzes die Einführung einer “Plattform“, eine PRIVATE Ethikkommission, die in Ausübung dieser Funktion an keine Weisung gebunden ist!

Eine sogenannte Ethikkommission also. Man kann sich ausmalen, was diese unter ethisch versteht. 2020 galt derjenige als guter Bürger, der den Ärmel hochkrempelte und sich im Glauben von Notwendigkeit etwas spritzen ließ, das weder auf Sicherheit, Krebserregungspotential, Erbgutschäden oder Langzeitschäden getestet wurde.
Wichtig: Auch bei Gentechnikgesetz, Humanarzneimittel-Verordnung u.a. tut sich Bedenkliches!

Was wird von uns bei der nächsten sogenannten Pandemie mit der nächsten klinischen Prüfung verlangt oder erwartet? Was vermögen wir gegen dieses Damoklesschwert auszurichten?


Eine letzte Chance könnte es sein, die Validität der Infektionstheorie ins Auge zu fassen. Viele sind der Ansicht, es würde die Menschen verschrecken, wenn sie die Position von Infektionstheorie-Kritikern kennen würden:
Dass es keine Ansteckung gäbe. Dass u.a. Grippe der Prozess des Organismus ist, sich mit körpereigenen Bakterien via Schleimhäute, Magendarmtrakt usw. zu reinigen. Doch die Vorstellung, dass es Ansteckung an sich – so wie behauptet – nicht gibt, wird als Irrsinn eingestuft. Nicht einmal als “Corona-Leugner” wollen die meisten gesehen werden.
Doch vielleicht ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, Kritikern der Infektionstheorie Gehör zu schenken. Denn wenn sie recht hätten, gäbe es keine Grundlage für gefährliche Impfungen. Und die sogenannte “Antikörper-Reaktion“ wäre nicht mehr als der Versuch des Körpers, Formaldehyd u.a. schädliche Substanzen, die gespritzt werden zu beseitigen (hier eine Auflistung mit Packungsinformation genehmigter Impfungen in den USA; hier eine Packungsinformation mit Auflistung des sehr giftigen Formaldehyd).
Passend, dass die ursprüngliche Definition des Wortes “Virus” Gift ist. Im Brockhaus aus dem Jahre 1983 ist sie – neben Infektionserzählungen- noch enthalten.






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