Der Patient hat keinen Anspruch mehr auf Wahrung seiner persönlichen Geheimnisse. Von den Medien praktisch nicht beachtet, hat das Bundesgericht dem Patienten das Recht auf Wahrung seiner Geheimnisse entzogen. (BGE 2c_658/2018) Das Arztgeheimnis gehört nicht mehr dem Patienten, sondern den Behörden – ein Schritt in Richtung Totalitarismus.
