Wurde die COVID-19 Testmethode bereits 2015 entwickelt?

Aus dem Patentantrag geht hervor, dass das Patent am 13.10.2015 – lange vor dem COVID-19 – Ausbruch angemeldet wurde und am 03.09.2020 veröffentlicht wurde.

Gesetzesentwurf in Begutachtung – völlige Tabubrüche aufgedeckt!

Weiters soll auch die Verpflichtung fallen, auf Beipackzetteln für Medikamente bzw. in Produktbeschreibungen vollständige Angaben über die Inhaltsstoffe und mögliche Nebenwirkungen zu machen, so wie es bisher der Fall war. Dies ist ja jetzt bereits gelebte Praxis bei den neuartigen Covid-Impfstoffen, wo die Hersteller die Inhaltsstoffe nicht mehr in ihrer Gesamtheit bekannt geben.

PLÖTZLICH UND UNERWARTET – Liste der toten Sportler zum Download

Todesliste der Sportler 2021!