„Wer das Malzeichen nicht hat, oder den Namen des Tieres, oder seine Zahl, wird nicht mehr kaufen bzw. verkaufen können. (Offb 13,17)“. Das beschriebene Tier erzwingt die Annahme des Malzeichens für alle Menschen (Offb 13,16).
Das Malzeichen kann entweder an der rechten Hand oder an der Stirn angenommen werden (Offb 13,16).
