Der ORF berichtet: “Durch die Angriffe der Coronaleugner konnte die Presse nicht wahrheitsgetreu berichten! Die Presse wurde attackiert und deswegen haben die Journalisten Angst bekommen. Dadurch ist die Pressefreiheit auf Platz 31 gerutscht”! meint Fanny von der Zib Zack Mini. Auch wollen die Journalisten frei schreiben können, aber die Politiker möchten die Inhalte mitentscheiden.
https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-Zack-Mini/13893764/ZIB-Zack-Mini/14134138
Die Pressefreiheit in Österreich ist als Grundrecht in der Bundesverfassung garantiert. Österreich rutscht 2022 im Index der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Platz 17 auf Platz 31 ab.
Seit Jahren zählt Österreich nicht mehr zu den Staaten mit optimaler Pressefreiheit. Im neuen Ranking von Reporter ohne Grenzen hat das Land Plätze eingebüßt.
https://orf.at/stories/3231667/ vom 8.Oktober 2021
Wenn Gefälligkeitsberichte zum Deal gehören
“Es geht um viel Geld: 200 Millionen Euro österreichweit, jedes Jahr. Auf Deutschland umgerechnet wären das zwei Milliarden Euro Staatsgelder an Medien. Undenkbar – vor allem, wenn Gefälligkeitsberichte mit zum Deal gehören. Deswegen ermittelt in Wien zur Zeit die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie arbeitet das System Kurz auf. Es gilt die Unschuldsvermutung”, berichtet die Tagesschau.de
Weiters berichtet der ORF am 2. August 2021
Und eine neue Studie belegt, wen die Regierung fördert. Spoiler: Die Tageszeitung “Österreich” bekommt pro Leser und Leserin vier Mal so viel wie DerStandard.
“Tatsächlich handelt es sich um einen Inseratenstopp”, sagt Horst Pirker. Er habe keinen neuen Hinweis, dass es andere Überlegungen dazu gäbe. Es gehe um 200.000 Euro für “News” und ein Mehrfaches, wenn man die anderen Magazine dazuzähle. Pirker erinnert daran, dass es vielen Medienhäusern ähnlich gehe. Er gehe nun an die Öffentlichkeit, weil er “diese Übungen” für sein Haus abstellen will: “Was wir gesagt haben ist die Wahrheit. Wir wissen, dass wir diese öffentliche Kommunikation gut aushalten und dass uns das wirtschaftlich nicht bedroht.”
Seltsamerweise berichtet auch die Zib 2 vom ORF mit Armin Wolf, dass nun plötzlich die Coronaleugner schuld daran seien, dass Österreich auf Platz 31 gerutscht ist.
Wie unterscheiden sich Meinungsfreiheit und Pressefreiheit?
Von Pressefreiheit spricht man, wenn speziell der Schutz für die Tätigkeit von Vertreter der Medien gemeint ist. Wer Berichte für die Presse verfasst, erfüllt eine wichtige Aufgabe in einer demokratischen Gesellschaft. Durch Information und kritische Berichterstattung tragen Medien nicht nur zu Meinungsvielfalt bei, sondern können auch auf Missstände im Staat aufmerksam machen. Damit nehmen sie eine kontrollierende Rolle gegenüber dem Staat ein.
Das wird nicht selten von Politikern, Behörden oder Unternehmen als lästig empfunden, und in vielen Staaten kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über diese Freiheiten. Weil Meinungs- und Pressefreiheit zu den wichtigsten Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention zählen, kommen solche Gerichtsverfahren meist bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hat klipp und klar festgehalten, dass Medien „public watchdog“ in einer demokratischen Gesellschaft sind.
Daher darf es für die Presse auch kein Konzessionssystem geben. Das bedeutet, dass vor allem Zeitungen keiner staatlichen Genehmigung unterworfen werden dürfen, um berichten zu können. Außerdem ist die sogenannte Vorzensur verboten. Eine Vorzensur wäre zum Beispiel, wenn der Inhalt jeder Zeitung einer staatlichen Prüfung noch vor Veröffentlichung unterzogen würde oder wenn Filme eine behördliche Genehmigung bräuchten, bevor sie im Kino gezeigt werden dürften.
Der EGMR nennt das Recht der freien Meinungsäußerung einen Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich durch einen Pluralismus an Meinungen sowie durch Toleranz und Aufgeschlossenheit aus. Daraus folgt, dass die Meinungsfreiheit nur unter strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
Die Meinungsfreiheit ist in Österreich seit langem und durch mehrere gesetzliche Bestimmungen geschützt. Am ältesten ist Artikel 13 Staatsgrundgesetz (StGG), der am 23. Dezember 1867 in Kraft trat. Das Verbot der Vorzensur hat seine Grundlage im Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918.
„Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.“
Die Meinungsäußerungsfreiheit gilt aber nicht schrankenlos. Erstens braucht es eine gesetzliche Grundlage, die einen Eingriff erlaubt. Zweitens muss damit ein Zweck verfolgt werden, der den Eingriff rechtfertigt und drittens, muss er verhältnismäßig sein.
Art. 10 EMRK nennt selbst Gründe, aufgrund derer diese Freiheit eingeschränkt werden darf. Dies sind unter anderem die nationale und die öffentliche Sicherheit, die Verhütung von Verbrechen, der Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer Menschen. Der EGMR hat in mehreren Gerichtsverfahren festgehalten, wie diese Beschränkungen zu verstehen ind und wie weit sie reichen.
- Der Ermittlungsbericht, der gestern medial verbreitet worden ist, deckt neue Details rund um die mutmaßliche Inseratenkorruption auf
- Pressefreiheit: Österreich rutscht weiter ab
- Pressefreiheit in Österreich: Es ist Feuer am Dach
- Mehr zu den Grundlagen von Rechtsstaat und Demokratie findet sich in den Basistexten
@milka
Es gilt die Unschuldsvermutung